Bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen, halten Sie bitte die aktuelle Steuerveranlagung resp. das Steuerveranlagungsprotokoll der Kantonalen Steuerbehörde bereit. Falls Ihnen die Steuerveranlagung nicht mehr vorliegt, können Sie bei der Steuerverwaltung eine Kopie anfordern.

Berechtigt für den Bezug des FamilienpassPlus sind alle Familien, deren anrechenbares Einkommen weniger als CHF 65'000.- beträgt. Massgeblich ist dabei das Einkommen der Antragsstellerin oder des Antragstellers und der Ehe-/Lebenspartnerin oder des -Partners. Für Paare und Alleinerziehende gilt dieselbe Einkommensgrenze. Deshalb kommt bei Alleinerziehenden der Kinderabzug erst ab dem zweiten Kind zum Tragen.
 
Die von Ihnen angegebenen Daten werden weder elektronisch übermittelt noch dauerhaft in irgendeiner Form abgespeichert.
 
Allgemeine Angaben
 
Familienstand
 
Wohnkanton
 
Total der Einkünfte Pos. Steuerveranlagung Betrag
 
Einkünfte aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit, Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen, weitere Einkünfte, Einkünfte aus Vermögen
Ziffer 499
  + 0
 
Abzug Unterhaltsbeiträge Pos. Steuerveranlagung Betrag
 
An den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten Ziffer 560
 
an minderjährige Kinder Ziffer 561
  - 0
 
Kinderabzug Kinder Betrag
 
für 1. Kind 10'000 CHF
für 2. Kind 8'000 CHF
für 3. Kind 6'000 CHF
für 4. Kind 4'000 CHF
für jedes weitere Kind 4'000 CHF
Anzahl Kinder:
  - 0
 
 
Ihr anrechenbares Einkommen beträgt:
  + 0